Mehrparteien Wohnhaus mit einheitlich gestalteten Balkonkraftwerken.

RebellInnen der Energiewende

Wer nicht mehr auf die Wende, den Wandel oder die heilbringende Zukunftstechnologie warten will, kann im eigenen Garten oder auf dem gemieteten Balkon als kleine, selbstständige Einheit die lokale Energiewende vorantreiben. In unserem Landkreis sind laut Bundesnetzagentur aktuell über 1500 aktive Balkonkraftwerke mit insgesamt 1MWp registriert. Deutschlandweit wurden letztes Jahr etwa 300.000 Balkonanlagen angemeldet. Echte RebellInnen halten sich allerdings bedeckt, so dass der Anteil an nicht gemeldeten „Guerilla PV-Anlagen“ deutlich höher ist. Die HTW Berlin geht davon aus, dass nur etwa 1/3 der Balkonkraftwerke tatsächlich im Register auftauchen. Für den Landkreis Regensburg bedeutet das eine installierte Leitung von über 3MWp.

Die Gründe für den Siegeszug der Balkonkraftwerke liegen auf der Hand. Mit ein wenig handwerklichem Geschick und Spaß am selber machen kann man bis zu 20% des eigenen Strombezugs decken. Bei den aktuell sehr günstigen Preisen für die Komponenten ist die Anschaffung in wenigen Jahren amortisiert. Noch schneller lohnt es sich, wenn man eines der vielen Förderprogramme nutzen kann. So bietet z.B. die REWAG für ihre Kunden 100,-€ Prämie an und auch die Stadt Regensburg, sowie einige Kommunen im Landkreis fördern derzeit die Anschaffung einer Anlage. Wer für sich ausrechnen will, wie viel Strom und Geld man mit einem Steckersolargerät einsparen kann empfehlen wir den STECKER-SOLAR-SIMULATOR der HTW Berlin.

https://solar.htw-berlin.de/rechner/stecker-solar-simulator/

Technisch gesehen ist an den kleinen Kraftwerken nicht viel dran. Die Komponenten sind größten Teils, wie der Name schon sagt, steckerfertig. Die Einspeisung erfolgt über das hauseigene Stromnetz sozusagen „Rückwärts“ über eine Steckdose. Der Aufbau eines neues Großbildfernsehers ist in etwa ähnlich komplex und technisch herausfordernd. Die Kabel passen nur an den vorgesehenen Stellen und wenn man einen Fehler macht kommt kein Bild – keine Katastrophe. Das Schwierigste bei der Installation ist die Größe sowie das Gewicht des Geräts und damit verbunden die Gefahr des Herunterfallens. Bei älteren Gebäuden ist es ratsam die Elektroinstallation zu Hause von einem Fachmann prüfen zu lassen. Dadurch, dass der Strom in die andere Richtung läuft kann es theoretisch dazu kommen, dass bei zusätzlicher Belastung der Stromleitung die dazugehörige Sicherung zu spät auslöst und die Leitung überlastet wird. Dieses Szenario muss im Vorfeld der Installation ausgeschlossen werden. So sollten z.B. vor dem Anschluss eines Balkonkraftwerks die alte Schraubsicherung im jeweiligen Stromkreis durch eine entsprechend kleinere ausgetauscht werden. Bei den üblichen Leistungsschutzschaltern muss man sich dagegen in der Regel keine Sorgen machen. Mehr zu dem Thema finden Sie in den folgenden Links:

Untersuchung der Beeinflussung der Schutzkonzepte von Stromkreisen durch Stecker-Solar-Geräte

Balkonkraftwerke mit 800W – So ist der Stand WIRKLICH und so SICHER sind sie ! – YouTube

Beim Thema Sicherheit und den rechtlichen Rahmenbedingungen ist es mit der „Che Guevara – Romantik“ ganz schnell vorbei. Derzeit liegt die Bagatellgrenze für eine direkte Einspeisung bei 600W. Außerdem sieht der Gesetzgeber vor, dass die Anlagen sowohl beim Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Zusätzlich muss sichergestellt sein, dass der Zähler eine sogenannte Rücklaufsperre besitzt, da sonst der tatsächlich bezogene Strom falsch erfasst wird und sich das auf Steuern oder gesetzlich festgelegte Umlagen auswirken würde. Das Finanzamt lässt grüßen. Die gute Nachricht ist, dass sich die Rahmenbedingungen demnächst zu Gunsten der Mini-PV-Analgen verbessern sollen. Ein eingereichter Gesetzesentwurf sieht die Anhebung auf 800W vor. Außerdem soll es eine Übergangsfrist für Zähler ohne Rücklaufsperre geben, bis der Messstellenbetreiber die Zähler eigenverantwortlich getauscht hat. Eine Anmeldung beim Netzbetreiber soll zukünftig entfallen und die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur erleichtert werden. Interessant dürften außerdem die gesetzlichen Änderungen für Mietende sein. Im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) soll „die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen aufgenommen“ werden. Zusätzlich stellte kürzlich das das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) klar, dass es sich bei steckerfertigen Erzeugungsanlagen nicht um ein Bauprodukt handelt, da diese nicht „nicht dauerhaft in die bauliche Anlage eingebaut“ werden. Somit benötigen die verwendeten Module keine bauaufsichtliche Zulassung ab einer Höhe von 4 Metern. Die entsprechende Meldung und den aktuellen Stand der gesetzlichen Regenlungen haben wir Ihnen zum Nachlesen verlinkt:

Welche bauaufsichtlichen Bestimmungen gelten für Photovoltaik-Module? | DIBt – Deutsches Institut für Bautechnik

DGS Steckersolar-Änderungsmonitor

Mehrparteien Wohnhaus mit einheitlich gestalteten Balkonkraftwerken.
Bildrechte: Manfred Lehner

Damit ist der Weg frei, die Energiewende von unten mit viel Fleiß, Ordnungsliebe und Gründlichkeit auf die Balkone, Garagen und in die Gärten der BürgerInnen zu bringen. Spätestens jetzt sollte das Thema bei den Wohnungseigentümergemeinschaften angekommen sein, die einen Beitrag zur Energiewende leisten, oder das Erscheinungsbild auf ihren Balkonen bewahren wollen. Zusätzlich profitieren die EigentümerInnen durch die Aufwertung ihrer Wohneinheit und der positiven, modernen Wahrnehmung des Gebäudes bei einer optisch einheitlichen Lösung. Mietende oder Selbstnutzende reduzieren ihre Stromkosten. Genau wie in einer Genossenschaft gilt bei solchen Projekten: Die Gemeinschaft schafft Werte für alle beteiligten.