BERR-Solarstrom für VKKK Nachsorgezentrum

Der VKKK, der Verein zur Förderung krebskranker und körperbehinderter Kinder Ostbayern e.V.  eröffnet in Zeitlarn ein Nachsorgezentrum. Auf das Dach dieser Einrichtung kommt eine Solaranlage der BERR, der Verein und seine Schützlinge bekommen auf diese Weise günstigen und regionalen Ökostrom.

Irmgard Scherübl, Vereins-Vorsitzende VKKK und Joachim Scherrer, Vorstandsvorsitzender der BERR eG

Marcus Mittermeier als Botschafter

Der Regensburger Schauspieler und Regisseur Marcus Mittermeier ist einer der prominenten „Botschafter“ des VKKK, er meldete sich vor etwa zwei Jahren bei Joachim Scherrer. Und zwar mit dem Vorschlag, dass die BERR doch das geplante Nachsorgezentrum in Zeitlarn mit günstigem und regionalen Ökostrom versorgen könne. Aus dieser Idee ist inzwischen eine vielversprechende Kooperation geworden, die PV-Anlage wird für circa 100 kWp dimensioniert.

Vom Krebs geheilt

Das Nachsorgezentrum soll eine Oase für Kinder werden, die medizinisch als vom Krebs geheilt gelten. „Ist der Krebs besiegt, sind die jungen Patienten noch lange nicht wieder gesund und fit“, erklärt Günther Lindner, stellvertretender Vorsitzender des VKKK. Sie müssen die Folgen der oft aggressiven Therapien auskurieren. Zusammen mit ihren Eltern und Geschwistern müssen sie nach einem oft monatelangen Alarm- und Ausnahmezustand zurück ins normale Leben finden. Das soll das Nachsorgezentrum mit seinem breiten Therapie- und Freizeitangebot ermöglichen.

Der Rohbau steht, das Dach des Nachsorgezentrums wird gerade gedeckt. Die VKKK-Vorsitzende Irmgard Scherübl, die neue Geschäftsführerin Alexandra Wildner und Projektleiter Günther Lindner (von links) sind mit dem Baufortschritt zufrieden. (Foto: Christian Omonsky)

„Dafür bietet das Gebäude mit seinen durchdachten Räumen, dem großzügigen Außengelände und der Ausstattung beste Voraussetzungen“, sagt Alexandra Wildner, die neue Geschäftsführerin. „Doch es muss mit Leben erfüllt werden. Für den laufenden Betrieb, besonders aber für den Start und die ersten drei Jahre, werden wir dauerhaft auf großzügige Spenden angewiesen sein.“ Dafür neue Konzepte zu entwickeln, macht sich die Geschäftsführerin zur Aufgabe. Noch will sie keine Details verraten. Sie denkt aber an Sponsoringkonzepte, die Unternehmen langfristig an den VKKK binden. Oder an regelmäßige Veranstaltungsformate, um sowohl Geld zu sammeln als auch die Marke VKKK Ostbayern e.V. noch stärker in der Region zu verankern.

Gemeinsam und ehrenamtlich

Die BERR jedenfalls trägt ihren Teil zu dieser sehr vorbildlichen Initiative bei. Hier arbeiten zwei Organisationen zusammen, die auf privatem und ehrenamtlichen Engagement aufbauen.

Mehrparteien Wohnhaus mit einheitlich gestalteten Balkonkraftwerken.

RebellInnen der Energiewende

Wer nicht mehr auf die Wende, den Wandel oder die heilbringende Zukunftstechnologie warten will, kann im eigenen Garten oder auf dem gemieteten Balkon als kleine, selbstständige Einheit die lokale Energiewende vorantreiben. In unserem Landkreis sind laut Bundesnetzagentur aktuell über 1500 aktive Balkonkraftwerke mit insgesamt 1MWp registriert. Deutschlandweit wurden letztes Jahr etwa 300.000 Balkonanlagen angemeldet. Echte RebellInnen halten sich allerdings bedeckt, so dass der Anteil an nicht gemeldeten „Guerilla PV-Anlagen“ deutlich höher ist. Die HTW Berlin geht davon aus, dass nur etwa 1/3 der Balkonkraftwerke tatsächlich im Register auftauchen. Für den Landkreis Regensburg bedeutet das eine installierte Leitung von über 3MWp.

Die Gründe für den Siegeszug der Balkonkraftwerke liegen auf der Hand. Mit ein wenig handwerklichem Geschick und Spaß am selber machen kann man bis zu 20% des eigenen Strombezugs decken. Bei den aktuell sehr günstigen Preisen für die Komponenten ist die Anschaffung in wenigen Jahren amortisiert. Noch schneller lohnt es sich, wenn man eines der vielen Förderprogramme nutzen kann. So bietet z.B. die REWAG für ihre Kunden 100,-€ Prämie an und auch die Stadt Regensburg, sowie einige Kommunen im Landkreis fördern derzeit die Anschaffung einer Anlage. Wer für sich ausrechnen will, wie viel Strom und Geld man mit einem Steckersolargerät einsparen kann empfehlen wir den STECKER-SOLAR-SIMULATOR der HTW Berlin.

https://solar.htw-berlin.de/rechner/stecker-solar-simulator/

Technisch gesehen ist an den kleinen Kraftwerken nicht viel dran. Die Komponenten sind größten Teils, wie der Name schon sagt, steckerfertig. Die Einspeisung erfolgt über das hauseigene Stromnetz sozusagen „Rückwärts“ über eine Steckdose. Der Aufbau eines neues Großbildfernsehers ist in etwa ähnlich komplex und technisch herausfordernd. Die Kabel passen nur an den vorgesehenen Stellen und wenn man einen Fehler macht kommt kein Bild – keine Katastrophe. Das Schwierigste bei der Installation ist die Größe sowie das Gewicht des Geräts und damit verbunden die Gefahr des Herunterfallens. Bei älteren Gebäuden ist es ratsam die Elektroinstallation zu Hause von einem Fachmann prüfen zu lassen. Dadurch, dass der Strom in die andere Richtung läuft kann es theoretisch dazu kommen, dass bei zusätzlicher Belastung der Stromleitung die dazugehörige Sicherung zu spät auslöst und die Leitung überlastet wird. Dieses Szenario muss im Vorfeld der Installation ausgeschlossen werden. So sollten z.B. vor dem Anschluss eines Balkonkraftwerks die alte Schraubsicherung im jeweiligen Stromkreis durch eine entsprechend kleinere ausgetauscht werden. Bei den üblichen Leistungsschutzschaltern muss man sich dagegen in der Regel keine Sorgen machen. Mehr zu dem Thema finden Sie in den folgenden Links:

Untersuchung der Beeinflussung der Schutzkonzepte von Stromkreisen durch Stecker-Solar-Geräte

Balkonkraftwerke mit 800W – So ist der Stand WIRKLICH und so SICHER sind sie ! – YouTube

Beim Thema Sicherheit und den rechtlichen Rahmenbedingungen ist es mit der „Che Guevara – Romantik“ ganz schnell vorbei. Derzeit liegt die Bagatellgrenze für eine direkte Einspeisung bei 600W. Außerdem sieht der Gesetzgeber vor, dass die Anlagen sowohl beim Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Zusätzlich muss sichergestellt sein, dass der Zähler eine sogenannte Rücklaufsperre besitzt, da sonst der tatsächlich bezogene Strom falsch erfasst wird und sich das auf Steuern oder gesetzlich festgelegte Umlagen auswirken würde. Das Finanzamt lässt grüßen. Die gute Nachricht ist, dass sich die Rahmenbedingungen demnächst zu Gunsten der Mini-PV-Analgen verbessern sollen. Ein eingereichter Gesetzesentwurf sieht die Anhebung auf 800W vor. Außerdem soll es eine Übergangsfrist für Zähler ohne Rücklaufsperre geben, bis der Messstellenbetreiber die Zähler eigenverantwortlich getauscht hat. Eine Anmeldung beim Netzbetreiber soll zukünftig entfallen und die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur erleichtert werden. Interessant dürften außerdem die gesetzlichen Änderungen für Mietende sein. Im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) soll „die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen aufgenommen“ werden. Zusätzlich stellte kürzlich das das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) klar, dass es sich bei steckerfertigen Erzeugungsanlagen nicht um ein Bauprodukt handelt, da diese nicht „nicht dauerhaft in die bauliche Anlage eingebaut“ werden. Somit benötigen die verwendeten Module keine bauaufsichtliche Zulassung ab einer Höhe von 4 Metern. Die entsprechende Meldung und den aktuellen Stand der gesetzlichen Regenlungen haben wir Ihnen zum Nachlesen verlinkt:

Welche bauaufsichtlichen Bestimmungen gelten für Photovoltaik-Module? | DIBt – Deutsches Institut für Bautechnik

DGS Steckersolar-Änderungsmonitor

Mehrparteien Wohnhaus mit einheitlich gestalteten Balkonkraftwerken.
Bildrechte: Manfred Lehner

Damit ist der Weg frei, die Energiewende von unten mit viel Fleiß, Ordnungsliebe und Gründlichkeit auf die Balkone, Garagen und in die Gärten der BürgerInnen zu bringen. Spätestens jetzt sollte das Thema bei den Wohnungseigentümergemeinschaften angekommen sein, die einen Beitrag zur Energiewende leisten, oder das Erscheinungsbild auf ihren Balkonen bewahren wollen. Zusätzlich profitieren die EigentümerInnen durch die Aufwertung ihrer Wohneinheit und der positiven, modernen Wahrnehmung des Gebäudes bei einer optisch einheitlichen Lösung. Mietende oder Selbstnutzende reduzieren ihre Stromkosten. Genau wie in einer Genossenschaft gilt bei solchen Projekten: Die Gemeinschaft schafft Werte für alle beteiligten.

Mitgestalten der Energiewende durch Erneuerbare Energien vor Ort

Prof.Scharfenberg und Studierende

Georg Scharfenberg ist emeritierter Professor der OTH in Regensburg und ein ausgewiesener Experte für Energietechnik. Der folgende Artikel ist der dritte in einer kleinen Serie, Georg Scharfenberg liefert hier gründliche, aber doch gut verständliche Einsichten und Positionen zu aktuellen und grundsätzlichen Energie-Themen:

(1) Grüner Strom aus der Steckdose

(2) Energiewende mit Fotovoltaik

Es wir immer heisser

Mit dem Jahreswechsel in das Jahr 2024 mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass das vergangene Jahr 2023 das heißeste Jahr mit 1,45oC über dem vorindustriellen Niveau seit der Wetteraufzeichnung war [1]. Lag der Rekordwert im Jahr 2016 bereits mit 1,29oC über dem Niveau, so ist ein weiterer Anstieg der Temperatur in der Atmosphäre über den neuen Rekordwert von 2023 fast unvermeidlich. 

Damit ist das im Jahre 2015 auf der Weltklimakonferenz in Paris vereinbarte Abkommen, den weltweiten Temperaturanstieg auf möglichst 1,5oC, auf jeden Fall aber auf deutlich unter 2oC zu beschränken, als sehr kritisch zu betrachten. Die durchschnittliche Oberflächentemperatur der Weltmeere wurde 2022 mit einer Steigerung um 0,67oC über dem Mittel des 20. Jahrhunderts festgestellt [2], während das Forschungsschiff „Polarstern“ bereits 2019 einen drastischen Temperaturanstieg in der Arktis und im vergangenen Sommer 2023 sehr ungewöhnliche Verhältnisse im Polareis der Arktis und am Nordpol, bedingt durch Wind und Wetter mit gerade nur einjährigem, brüchigem Eis, vorgefunden hat.

Weltweit müssen sich die Industriestaaten, die die Verursacher des Klimawandels sind (OECD-Länder, China), der Verantwortung stellen und die Nutzung fossiler Brennstoffe massiv vermindern und damit den Ausstoß von Treibhausgasen eingrenzen. 

CO2-Preis & Co: Nichtstun wäre noch viel teurer

Ein wichtiges Instrument zur Verminderung der Nutzung fossiler Energien ist der Emissionshandel. Europa und viele andere Industriestaaten haben Emissionshandelssysteme installiert. Diese Systeme sehen schrittweise Kostensteigerungen für den Ausstoß von CO2 vor und schaffen so das Potenzial für Vermeidungswege wie den Umstieg auf Erneuerbare Energien. Allerdings, um faire wirtschaftliche Verhältnisse zwischen den Emissionshandelssystemen der Länder zu schaffen, dürfen Zertifikate nicht kostenfrei sein und die Systeme müssen länderübergreifend miteinander verbunden werden (Linking). Zudem sind die Systeme noch nicht harmonisiert. Dieses ist international der Fall. So auch mit einer Weiterentwicklung in Deutschland gegenüber der EU: In der EU greift der Emissionshandel in die Segmente Industrie, Kraftwerke und Luftverkehr (2015) ein. In Deutschland erfolgte 2021 eine Erweiterung mit dem ‚Nationalen Klimahandel‘, der die Wärmeerzeugung und den Verkehr einbezieht (diese Erweiterung soll 2027 in der europäischen Gesetzgebung ebenfalls vollzogen werden). Zudem ist seit 1/2024 in Deutschland der Abfallbereich einbezogen.

Maßnahmen zur Klimawende in Deutschland

Gesetzlich verabschiedete Maßnahmen zur Klimawende in Deutschland werden aus den europäischen Vorgaben (Green Deal [3]) abgeleitet. Dieses betrifft rechtliche Regelungen und Fördermaßnahmen. Einfluss nahmen in den vergangenen Jahren allerdings im weiten Maße kriegsbedingte Änderungen in der Energieversorgung, Gerichtsentscheidungen und die sich ändernde Finanzsituation in Deutschland.

Global beruhen die Initiativen zur Klimawende in erster Linie auf dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (⁠UN⁠ Convention on Climate Change), dem Kyoto Protokoll und dem Übereinkommen von Paris, wie oben bereits angeführt. 

Die aktuellen Beschlüsse der Klimakonferenz in Dubai (COP 28), im Dezember 2023, zeigen Beschlüsse zum Weg aus fossilen Brennstoffen und setzt dazu das Ziel 43 % weniger Emissionen bis 2030 zu erreichen. Weiterhin wurde festgelegt, die CO2-Nettoemissionen bis 2050 auf Null zu senken. Im gleichen Zeitraum sollen der Anteil an Erneuerbaren Energien verdreifacht und die Energieeffizienzrate verdoppelt werden.

Die Klimaschutzpolitik in Deutschland ist dann erfolgreich, wenn in allen klimarelevanten Bereichen, Sektoren genannt (Energiewirtschaft, Industrie, Verkehrs- und Gebäudesektor, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft), CO2-Einsparziele gesetzt sind, die bezahlbar und sozial ausgewogen sind. Diese Ziele sollten getrennt voneinander mit den notwendigen Fördermaßnahmen erreicht werden. Die Vorgaben sind im Klimaschutzgesetz von 12/2019 verankert. Nachdem die gesetzten Klimaziele im Verkehrs- und Gebäudesektor in den vergangenen Jahren (2021 und 2022) verfehlt wurden, könnten mit einem in 2024 neu zu erwartenden Klimaschutzgesetz die differenzierten Vorgaben für die Segmente zum Nachteil des Gesamtziels entfernt werden. 

BERR: alle können mithelfen

Photovoltaikanlagen vor Ort sind der Kern des Engagements der Bürger Energie Region Regensburg (BERR), sodass der vorliegende Artikel sich mit dem Stromsegment weitergehend befasst.

Andere Segmente sind parallel Ziele in der Gesetzgebung zur Klimawende. So stand z.B. der Gebäudesektor mit dem Gebäudeenergiegesetz in der zweiten Hälfte des Jahres 2023 im Fokus der Öffentlichkeit oder der Verkehrssektor mit der Förderung der Bahn oder der Veränderung der Förderung für E-Fahrzeuge. 

Protagonist Stromsegment in der Energiewirtschaft

Für Deutschland ist hervorzuheben, dass vor fast 35 Jahren im Segment der Erzeugung elektrischer Energie der Start mit dem Stromeinspeisungsgesetz (heute EEG) gesetzt wurde. Heute erzeugen wir mehr als 50 % des elektrischen Stroms aus Erneuerbaren Energien. 

Dem gegenüber steht allerdings auf dem Plan des im Jahre 2022 verabschiedeten EEG 2023, dass bis zum Jahre 2030 mit dem Vorrang Erneuerbarer Energien die Nutzung im Segment Strom zu 80 % erreicht werden soll. Auf diese kurze Distanz sind damit erhebliche und progressive Anstrengungen verbunden. So ist im Gesetz für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) die Steigerung der Ausbaurate auf 22 Gigawatt (GW) pro Jahr vorgesehen. Für das Jahr 2030 sollen Photovoltaikanlagen (im Gesetz: ‚Solaranlagen‘) im Umfang von insgesamt rund 215 GW installiert sein [4]. Zudem sind höhere Vergütungssätze und Vereinfachungen von Regelungen vorgesehen. Dazu gehört z.B., dass für Bürgerenergiegenossenschaften seit 2023 die Notwendigkeit zur Ausschreibung von Wind- und PV-Projekten entfallen ist.

Der Wind weht auch in Bayern

Damit sind für die Bürgerenergiegenossenschaften, und so auch für die BERR, neue Chancen zur Weiterentwicklung des Engagements gegeben. Im EEG 2023 ist zudem der Ausbau der Windenergie adressiert. Dem Gesetz zufolge ist der Zubau an Land mit 10 GW pro Jahr und für die installierte Gesamt-Kapazität mit rund 115 GW (2030) zum Ziel gesetzt. Windenergieanlagen werden im Vergleich zu Photovoltaikanlagen grundsätzlich mit deutlich höheren Einzelleistungen z.B. bis 5 MW installiert und erreichen bei einem Standort in Bayern mehr als das Doppelte an Vollbetriebsstunden gegenüber einer PV-Anlage in der gleichen Region. Die Vergütung einer Windkraftanlage in Bayern wäre zudem mit einem standortbezogenen Rechenmodell für ‚windschwache Standorte‘ verbessert und die Degression des Höchstwertes der Förderung ist für zwei Jahre ausgesetzt. Damit kann eine Windkraftanlage bei einem genehmigten und passenden Standort in der Bürgerbeteiligung deutlich von Vorteil sein. 

Mit Blick auf die anderen Komponenten des EEG 2023 sollen der Abbau der Bürokratie für die Genehmigungen und die Vereinheitlichung der Umlagen gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und die Offshore-Netzumlage erwähnt werden.

Das Stromsegment benötigt Stromspeicher

Der Bedarf an elektrischer Energie in Deutschland benötigt die Betrachtung der massiven Dynamik der Verbraucher im Leitungsnetz durch die abgerufene elektrische Leistung. Grob gesagt, muss für die Grundlast permanent eine Leistung von ca. 40 GW bereitgestellt werden. Im Tagesverlauf wird mit der steigenden Last ein Spitzenwert von 80 bis 90 GW abgerufen (Tagesgang). Dem gegenüber ist die Stromerzeugung durch Erneuerbare Energien, abhängig von Tag-/Nachtzyklus, von der Jahreszeit, vom Wetter oder vom Standort, starken Schwankungen unterworfen. Eher geeignet zur Bereitstellung der Grundlast sind Offshore Windkraft- oder Biogasanlagen bzw. Wasserkraftwerke. Der Ausbau dieser Erzeugungsanlagen ist z.T. begrenzt (foot security beim Biogas oder durch Kapazitätsgrenzen). 

Wenn heute die Grundlast mit fossil betriebenen Großkraftwerken (z.B. Kohlekraftwerke) bereitgestellt wird, muss mit den Erneuerbaren Energien bei Unterdeckung die Energie im großen Maße aus Speichern bereitgestellt werden. Andererseits kann bei den gesetzten Zielgrößen für 2030 (PV mit 215 GW und Windenergie mit 115 GW) die heute erreichte Netz-Gesamtleistung von 80 bis 90 GW leicht überschritten werden, sodass die Netzkapazität erschöpft wird. Die dann auftretende Spitzenleistung kann in den dafür zu schaffenden Stromspeichern gepuffert werden. Damit wird die Abregelung der Stromerzeugungsanlagen aus Erneuerbaren Energien und somit der Verlust der von der Sonne gelieferten Energie vermieden. Die gespeicherte Energie steht damit zu einem nachfolgenden Zeitpunkt bei Unterdeckung der Erzeugung zur Verfügung (Ausgleich Tag- Nachtzyklus bzw. saisonaler Ausgleich).

Noch (viel) mehr Speicher

Werden Stromspeicher verteilt, dezentral aufgebaut, können zudem Netzerweiterungen vermindert werden.

Wie erläutert, muss unter Nutzung Erneuerbarer Energien zur Sicherung der elektrischen Energieversorgung und Gewährleistung der Netzstabilität im großen Maße der Ausgleich zwischen Verbrauch und Erzeugung geregelt werden. Dazu bedarf es verschiedener Speicherbereiche: 

  • Netzstabilisierung (Primärreserve, erfordert sekundenschnelle Speicher)
    z.B. Elektrische Speicher / weitgehend noch im Anfangsstadium [5]
  • Verschiebespeicher (Sekundärreserve, Ausgleich des Tagesgangs)
    z.B. Pumpspeicherkraftwerke 
  • Langzeitspeicher (saisonaler Ausgleich)
    Elektrochemische Speicher (Wasserstoff, synthetisches Gas z.B. Methan)

Die gezeigten Speichertypen sind exemplarisch zu verstehen. So können z.B. Gaskraftwerke in allen drei Speicherbereichen zur Anwendung kommen, und es sind zudem ganz unterschiedliche Speicherkonzepte in Entwicklung. Gaskraftwerke werden heute noch mit (fossilem) Erdgas betrieben und müssen in Zukunft durch Wasserstoff bzw. synthetisches Gas betrieben werden. 

Somit müssen zeitgleich mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien gesetzliche Vorgaben und Förderungen für alle Speicherkonzepte eingearbeitet werden. Dieses ist im EEG 2023 lediglich als innovativ für wasserstoffbasierte Stromspeicher bzw. für PV-Gebäudeanlagen berücksichtigt. Für die privat betriebenen PV-Gebäudeanlagen ist bereits der Trend zu Speichern mit einem Anteil von 70% bei Neuanlagen in 2023 durch Einbindung eines Batteriespeichers festzustellen.

Offenbar wird meiner Ansicht nach, dass alle Akteure im Stromsegment das Thema Stromspeicher dringend adressieren müssen.

Quellen

[1] Weltwetterorganisation (WMO) 

[2] US-amerikanischen National Oceanic and Atmospheric Administration (NOAA)

[3] Europäische Kommission „Der europäische Green Deal“

[4] Peter Fürmetz; BERR „Solarpaket steckt Kurs ab für Verdreifachung des Zubautempos“, 9/2023

[4] Härter, Hendrik; Elektronik Praxis, „In Niedersachsen entsteht ein Speicher von 275 Megawattstunden“ 11.01.2024