Solarpaket I verabschiedet: Lichtblick für die Energiewende

Es geht voran! Gute Neuigkeiten für die BERR und ihre Mitglieder! Das Solarpaket I wurde am 26. April 2024 vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Damit wird der Bau von Solarstromanlagen von nun an einfacher und unbürokratischer. Wir fassen kurz zusammen, welche Regelungen in Kraft treten und wie diese sich auf die BERR auswirken!

Bis 2035 soll laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Stromversorgung gänzlich durch erneuerbare Energien erfolgen. Dazu wird der Ausbau von PV-Anlagen jährlich erhöht, wobei das Ziel von 9 Gigawatt Solarleistung im Jahr 2023 mit 14,6 Gigawatt sogar übertroffen wurde. Mit dem Solarpaket I wird es nun noch einfacher, diese Ziele einzuhalten!

Die wichtigsten Neuerungen

Das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zielt darauf ab, den Bau und Betrieb von Solarstromanlagen zu vereinfachen und zu entbürokratisieren. Im Vergleich zum Entwurf aus dem Vorjahr wurden zusätzliche Regelungen zur Batteriespeicherung, Gemeinschaftsversorgung mit Solarstrom und deutschlandweit einheitliche technische Anschlussbedingungen aufgenommen. Einziger Wermutstropfen ist das Fehlen von Regelungen zum Thema Energy Sharing.

Besondere Förderung von Agri-PV und Parkplatzüberdachung 

Die kombinierte Nutzung von Flächen für Landwirtschaft und PV-Freiflächenanlagen sowie die Installation von Solarstromanlagen auf Parkplätzen werden besonders gefördert. Bei einer Zusatzvergütung von 2,5 ct pro kWh wird die BERR noch mehr in Freiflächen investieren können.

Unkomplizierte Nutzung von Balkonkraftwerken

Die Inbetriebnahme von Photovoltaik-Anlagen auf dem Balkon wird für Bürgerinnen und Bürger deutlich einfacher und schneller möglich. Zum Beispiel entfällt die Anmeldung beim Netzbetreiber, da diese automatisch von der Bundesnetzagentur übernommen wird. Außerdem muss zur Installation eines Balkonkraftwerks kein Zweirichtungszähler (digitaler Stromzähler) eingerichtet werden. Als Übergang reicht völlig ein alter Ferraris-Zähler. Und auch die Leistung der Balkonsolaranlagen darf nun erhöht werden. Bei einer Leistung bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von bis zu 800 Voltampere reicht eine einfache Anmeldung. Letztlich muss noch eine Norm für den Schukostecker (Schutzkontaktstecker) mit den Verbänden erarbeitet werden. Denn zukünftig soll eine Inbetriebnahme mit dem herkömmlichen Stecker genügen, was wiederum die Anschaffung erheblich erleichtert. 

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Um Haushalten in Mehrfamilienhäusern den Zugang zu günstigerem Solarstrom zu ermöglichen, wird die „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ eingeführt. Diese ermöglicht es, dass mehrere Haushalte hinter dem Netzanschlusspunkt denselben Solarstrom nutzen können. Der Abschluss eines günstigen Ergänzungstarifs für Mieter und Mieterinnen zur Abdeckung des Stroms, der nicht von PV-Anlagen stammt, soll ebenfalls erleichtert werden.

Verbesserungen beim Mieterstrom

Mieterstrom soll künftig auch auf Gewerbegebäuden und Nebenanlagen gefördert werden, wenn der erzeugte Strom sofort verbraucht wird. Dazu können auch mehrere Anlagen zusammengefasst werden. Zusammen mit dem virtuellen Summenzähler werden Mieterstromkonzepte nun auch wirtschaftlicher!

Weniger Bürokratie bei Solarstrom im Gewerbe

Anlagenbetreiber von Solaranlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt müssen künftig ihre Überschussmengen ohne Vergütung, aber auch ohne Direktvermarktungskosten an die Netzbetreiber weitergeben. Anlagenbetreiber mit einem hohen Eigenverbrauch werden sich über diese Regelung freuen.

Blick in die Zukunft

Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV hat sich intensiv in den Prozess eingebracht und wird weiterhin im Interesse der Energiegenossenschaften am Gesetzgebungsprozess zum Solarpaket I teilnehmen. Der Fokus liegt dabei auf der schnellen Umsetzung von Energy Sharing in Deutschland und auf einer höheren Vergütung für Anlagen in der Überschusseinspeisung.

Mit dem Solarpaket I werden wichtige Schritte unternommen, um den Ausbau der Solarstromerzeugung in Deutschland voranzutreiben und bürokratische Hürden abzubauen. Dies wird nicht nur dazu beitragen, die Energiewende voranzutreiben, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger ermutigen, aktiv an der Erzeugung erneuerbarer Energien teilzunehmen.

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