Bürgerbeteiligung ist eine wichtige Komponente zum Gelingen einer dezentralen Energiewende. Allerdings ist nicht überall „Bürgerbeteiligung“ drin, wo „Bürgerbeteiligung“ drauf steht. Hier geht‘s um wichtige Unterschiede:
Akzeptanz durch Bürgerbeteiligung
Nachdem Energiegemeinschaften die regionale Akzeptanz von Anlagen deutlich erhöhen, steht auf verschiedensten Angeboten und Konzepten das Label „Bürgerenergie“ drauf und erweckt den Eindruck einer „echten“ Beteiligungsmöglichkeit. Wie weit es mit dieser Möglichkeit her ist, kommt allerdings unter anderem auf die Rechtsform an. Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Varianten:
- Kapitalgesellschaften wie zum Beispiel eine GmbH & Co KG
- Eingetragene Genossenschaften
Bei einer KG werden in der Regel sogenannte Nachrangdarlehen an Bürger aus der Region angeboten. Das sind durchaus gängige Finanzierungsbausteine, die Bürger bekommen dieses Darlehen nach vereinbarten Regularien zurück, danach sind sie allerdings nicht mehr beteiligt.
Bei einer Genossenschaft sind zwei Komponenten im Einsatz:
- Die Genossenschaftsanteile (Einlagen)
- Nachrangdarlehen (s.o.)
Sicherheit, Kontrolle, Ertrag: Nachrangdarlehen
Dabei werden die Nachrangdarlehen ausschließlich den Mitgliedern der Genossenschaft angeboten. Und sie werden ebenfalls aus dem laufenden Ertrag der entsprechenden Anlagen bedient, das heißt zurück gezahlt.
Danach ist das Mitglied aber weiterhin am Erfolg der Genossenschaft über die Mitgliedschaft beteiligt, das heißt man partizipiert weiterhin am Ertrag der Anlage.
Auch gemischte Modelle kommen in Betracht, allerdings sollte die Genossenschaft aus unserer Sicht mindestens 51 Prozent der Beteiligung halten, damit von einer echten Bürgerbeteiligung gesprochen werden kann.
Energiegenossenschaft: die „echte“ Bürgerbeteiligung
Für das Genossenschafts-Modell sprechen noch einige weitere Argumente:
- Externe Prüfungen durch den Genossenschaftsverband
- Kontrollgremien, die von Bürgern besetzt werden. Diese sorgen für ein Höchstmaß an Sicherheit des Investments.
- es gibt in der Regel keine Nachschusspflichten
- Vorweg- oder Parallelabschöpfungen können – bei einer Projektierung von Anlagen durch die Genossenschaft selbst – vermieden werden. Damit mehr Ertrag für die Mitglieder
Wie sagt Harald Lesch (Astrophysiker und TV-Moderator):
„…Es ist wichtig mit voller Wucht in Bürgergenossenschaften zu gehen… Energiewende in Bürgerhände, nicht in die Hände großer Investoren. Keine Abhängigkeit von Scheichs aus Katar (oder Putins Russland). Es muss uns gehören…“